Errichtung und Betrieb 7 Windkraftanlagen (Marsow II)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 29.01.2024
Nr.B 18/24 | 12.02.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Leibnitzplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Vellahn, Gemarkung Marsow, Flur 1, Flurstücke 22/1, 16/1, 17. Geplant sind 7 WKA vom Typ Siemens SRGE ON SG 6.6-170 mit einer Leistung von 6,6 MW, einer Nabenhöhe von 165 m, einen Rotordurchmesser von 170 m und einer Gesamthöhe von 250 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.Nr.B 18/24 | 12.02.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß mit § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 1.6.2 der Anlage 1 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Unerheblichkeit möglicher Auswirkungen.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.