Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA Grieben Ost II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA Grieben Ost II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA Grieben Ost II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 22.01.2024

Nr.B 03/24 | 22.01.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die ENERTRAG SE (Sitz: Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal) erhielt mit Datum vom 20.12.2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 35/23).



Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:


  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der ENERTRAG SE die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169,0 m, einem Rotordurchmesser von 162,0 m und einer Nennleistung von 6,0 MW an nachfolgend genannten Standorten

    23936 Bonnhagen, Gemarkung Volkenshagen mit den Standortkoordinaten[1]

    Bezeichnung: WKA1
    Flur: 1
    Flurstück: 52/4
    Rechtswert: 33242356
    Hochwert: 5973516

    Bezeichnung: WKA2
    Flur: 1
    Flurstück: 52/4
    Rechtswert: 33242618
    Hochwert: 5973235

    erteilt.
  2. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  3. Die Ausnahmegenehmigung für die erheblichen Beeinträchtigungen der geschützten Biotope nach § 20 NatSchAG M-V (Biotoptypen: 1.771,27 m2 BHB, 987,35 m2 BHF, 967,30 m2 SEP und 223,04 m2 VRF) innerhalb der Wirkzone I der WKA 1, 3 und 4 wird erteilt.
  4. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4., C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8. und C.III.9. wird angeordnet.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 23.01.2024 bis einschließlich 05.02.2024 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.



Darüber hinaus erfolgt Sie online auf der Homepage des StALU WM.



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/



(als Anlage unter der Bekanntmachung)



Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.





Rechtsbehelfsbelehrung:



Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.



[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „NWM 2024“