Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Wöbbelin I), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 22.01.2024
Nr.B 08/24 | 22.01.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Nr.B 08/24 | 22.01.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt WestmecklenburgNr.B 08/24 | 22.01.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG (Am Sportplatz 3, 19288 Wöbbelin) erhielt mit Datum vom 20.12.2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 37/23).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Enercon E 138 EP3 mit TES[1] mit einer Nabenhöhe von 130,53 m, einem Rotordurchmesser von 138,60 m und einer Nennleistung von 3,5 MW an nachfolgend genannten Standorten
19288 Wöbbelin, Gemarkung Wöbbelin mit den Standortkoordinaten[2]
Bezeichnung: WKA1
Flur: 4
Flurstück: 132/3
Rechtswert: 33266646
Hochwert: 5919595
Bezeichnung: WKA2
Flur: 4
Flurstück: 132/3
Rechtswert: 33265994
Hochwert: 5919612
Bezeichnung: WKA3
Flur: 4
Flurstück: 132/3
Rechtswert: 33266472
Hochwert: 5920092
erteilt. - Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung einer Baumhecke (150 m2 Baumhecke) im Zuge der Zuwegung zum geplanten Windpark und die erheblichen mittelbaren Beeinträchtigungen einer Baumhecke (3.248 m2 Baumhecke) innerhalb der Wirkzone I der WKA 2 wird erteilt.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4., C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9 und C.III.10. wird angeordnet.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 23.01.2024 bis einschließlich 05.02.2024 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Wöbbelin I“.
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
[1] TES – Trailing Edge Serrations
[2] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.