Die Landesregierung stärkt ihr Engagement für Musikschulen und Jugendkunstschulen

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Maik Thomaß
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Die Landesregierung stärkt ihr Engagement für Musikschulen und Jugendkunstschulen

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Die Landesregierung stärkt ihr Engagement für Musikschulen und Jugendkunstschulen

Schwerin - Die Landesregierung stärkt ihre Unterstützung für die Musikschulen und Jugendkunstschulen im Land. Um ihre Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu fördern, stellt die Landesregierung für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt zusätzlich 700.000 Euro bereit.

Für die 15 staatlich anerkannten Musikschulen im Land stehen 600.000 Euro zur Verfügung, also 300.000 Euro pro Jahr.

100.000 Euro sind für die Jugendkunstschulen vorgesehen, jeweils 50.000 Euro pro Jahr.

„Musik- und Jugendkunstschulen leisten unschätzbar wichtige Arbeit für die kulturelle Bildung der Kinder und Jugendlichen überall bei uns im Land. In den Musikschulen lernen rund 20.000 Schülerinnen und Schüler. Viele der Kinder, die sonst kaum Berührungspunkte mit Musik oder Kunst haben, entdecken dort ihre Freude und ihr Talent. Diese Freude an der Musik oder an der Kunst begleitet sie oft ein Leben lang.“

Martin weiter: „Musik- und Jugendkunstschulen sind insbesondere in den ländlichen Räumen wichtige Knotenpunkte der kulturellen Grundversorgung. Sie sind auch immer wieder Ausgangspunkt unglaublich kreativer und mobiler Angebote insbesondere in ländlichen Regionen mit weiten Wegen. Angesichts der steigenden Kosten sind die Herausforderungen, ihren hohen Standard beizubehalten, groß. Mit den zusätzlichen Mitteln wollen wir ihre wichtige Arbeit deshalb noch stärker als bisher auch dabei unterstützen, das dafür nötige Personal zu binden und angemessen zu vergüten.“

Musik- und Jugendkunstschulen sind Bildungseinrichtungen nach § 133 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „staatlich anerkannte Musikschule“ oder „staatlich anerkannte Kinder- und Jugendkunstschule“ setzt voraus, dass gemeinsam abgestimmte Qualitätsstandards, die durch eine Verordnung festgesetzt werden, erreicht und eingehalten werden. Gleichzeitig dient die staatliche Anerkennung als Voraussetzung für eine Förderung der Einrichtungen im Rahmen der Kulturförderung des Landes.

Mit den vielseitigen Projekt-, Workshop- und Kursangeboten, die alle künstlerischen Ausdrucksformen, kunsthandwerkliche und multimediale Angebote beinhalten, wird durch die Musik- und Jugendkunstschulen in unserem Bundesland, entsprechend der regionalen Möglichkeiten, ein immenser Beitrag zu einer umfassenden musischen und künstlerischen Bildung geleistet.
Redaktion Maik Thomaß
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