Bekanntmachung zur Vertiefung des Hafenbeckens im Fährhafen Sassnitz

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Maik Thomaß
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Bekanntmachung zur Vertiefung des Hafenbeckens im Fährhafen Sassnitz

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Bekanntmachung zur Vertiefung des Hafenbeckens im Fährhafen Sassnitz

Sassnitz - Die zuständige Hafenbehörde im Wirtschaftsministerium hat heute eine vorläufige Anordnung erlassen, mit der der Fährhafen Sassnitz GmbH die Vertiefung des Hafenbeckens auf 13,25 Meter genehmigt wird. Die bestehende Wassertiefe beträgt derzeit knapp 13 Meter. Mit der Vertiefung auf 13,25 Meter werden im Hafen die nautischen Voraussetzungen geschaffen, um eine sogenannte Regasifizierungseinheit zur Errichtung eines LNG-Terminals an Liegeplatz 12 zu installieren.

Die Genehmigung des LNG-Terminals selbst wird in einem gesonderten Verfahren geprüft.

Als Endausbaustufe plant der Hafen für die Abfertigung großer Massengutschiffe eine Wassertiefe im Hafenbecken von 14,95 Meter. Die Entscheidung über die Zulässigkeit dieses Vorhabens bleibt dem noch laufenden Planrechtsverfahren vorbehalten.

Die Bekanntmachung der vorläufigen Anordnung zur ersten Ausbaustufe ist durch die heutige Veröffentlichung im Anzeiger der Stadt Sassnitz erfolgt

(https://www.sassnitz.de/bekanntmachungen/index.php)
Redaktion Maik Thomaß
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