Verbraucherschutzministerin Bernhardt für „Recht auf Reparatur“

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Maik Thomaß
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Verbraucherschutzministerin Bernhardt für „Recht auf Reparatur“

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Verbraucherschutzministerin Bernhardt für „Recht auf Reparatur“

Schwerin - „Wir brauchen dringend das Recht auf Reparatur. Denn einer nachhaltigen Gesellschaft kann nicht daran gelegen sein, Müll und Abfall zu produzieren. Wir brauchen Maßnahmen für eine Weiterentwicklung rechtlicher Instrumente, damit auch die Langlebigkeit von Konsumgütern gefördert wird. Daher begrüße ich es sehr, dass wir Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister uns bei einem Arbeitstreffen in Brüssel mit Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments, der Kommission und Verbraucherschutzverbänden verständigen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt kurz vor ihrem Treffen am 7. Dezember 2023 in Brüssel.

„Die auf EU-Ebene geplante Ökodesignverordnung sowie der Richtlinienvorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren sind die wesentlichen Bausteine. Derzeit sind beide Reformvorhaben noch im Gesetzgebungsverfahren der EU. Wichtig ist, dass die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten verbessert wird, und darauf aufbauend ein ‚Recht auf Reparatur‘ der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Verkäuferinnen und Verkäufern eingeführt wird. Verbesserte Haltbarkeit, Reparierbarkeit und das Recht auf Reparatur sollen zunächst vor allem Haushaltsgeräte und Kommunikations- und Datenspeicherprodukte umfassen. Das ist durchaus sinnvoll, denn nicht jedes Mobilfunkgerät zum Beispiel muss nach ersten Kratzern oder Fehlern aussortiert werden. Hersteller sollten künftig sicherstellen, dass unabhängige Reparaturbetriebe Zugang zu Ersatzteilen und reparaturbezogenen Informationen und Werkzeugen nach EU-Norm haben. Diskutiert wird auch ein europäisches Formular für Reparaturinformationen. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern Klarheit über Preis und Reparaturbedingungen schaffen. Die Angaben in der Reparaturinformation sind für den Reparaturbetrieb 30 Tage verbindlich. Das gilt insbesondere für den angegebenen Preis“, so Verbraucherministerin Bernhardt.

„Eine wichtige Änderung sehe ich noch darin, dass bei Mängeln nicht automatisch neue Produkte geliefert werden dürfen. Für Käuferinnen und Käufer sollte künftig die Reparatur eines gelieferten mangelhaften Produktes zwingend sein, wenn die Kosten dafür genauso hoch sind, wie die Nachlieferung eines neuen Produktes. Das wäre ein Beitrag zur Nachhaltigkeit, den wir alle leisten können“, erklärt Ministerin Bernhardt. Das Thema wird voraussichtlich auch die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister im nächsten Jahr beschäftigen.
Redaktion Maik Thomaß
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