Weitere Nutztierbestände von Vogelgrippe betroffen
Zudem konnte das hochpathogene H5N8-Virus hierzulande bei 109 Wildvögeln im Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt werden. Im Ergebnis mussten in 30 Fällen Restriktionszonen eingerichtet werden. Täglich gehen weitere Wildvögel zur Diagnostik ein.
„Auch wenn wir bislang erfolgreich verhindern konnten, dass das H5N8-Virus auf große Nutztierbestände übergreift, so ist die Verunsicherung in der Bevölkerung verständlicherweise groß, nicht nur bei den Tierhaltern. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu Restriktionsgebieten in ihrem Landkreis oder ihrer kreisfreien Stadt und den damit verbundenen Auflagen haben, bitte ich, sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu wenden. Diese richten auf der Grundlage der Geflügelpest-Verordnung des Bundes Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete ein und ordnen nach dieser Verordnung die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen an. Insoweit können fachkundige Auskünfte von diesen Ämtern erteilt werden“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.