Haftbefehle mit hohen Geldstrafen vollstreckt
Zeitgleich wurde in Pomellen ein 45-jähriger Pole angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab -3- Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Erschleichen von Leistungen, Beleidigung und Gefährlicher Körperverletzung. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro sowie 613,75 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Der Mann zahlte umgehend und konnte damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 167 Tagen abwenden.
Am späten Abend wurde dann ein 54-jähriger Deutscher in Pomellen kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Eberswalde zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er hatte Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro sowie 81 Euro Verfahrenskosten. Ersatzweise waren 50 Tage Haft festgelegt. Auch er zahlte die Geldstrafen und konnte seine Reise fortsetzen.
Kurz vor Mitternacht wurde ein 34-jähriger Pole in Pomellen angehalten und kontrolliert. Er war als Mitfahrer in einem Pkw mit polnischer Zulassung unterwegs. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab zwei Ausschreibungen durch die Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme/Strafvollstreckung. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 450,00 Euro + 89,50 Euro Verfahrenskosten wegen Diebstahl und eine weitere Geldstrafe in Höhe von 4550,00 Euro + 409,88 Euro Verfahrenskosten wegen Körperverletzung zu entrichten. Das entspricht einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 5499,38 Euro sowie 499,38 Euro Verfahrenskosten. Da er diese hohen Geldsummen nicht aufbringen konnte, muss er jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz absitzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5658236