Bundespolizisten vollstrecken am Sonntag zwei Haftbefehle
Etwas besser erging es einem 48-jährigen Polen. Auch er wurde durch Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit als Mitreisender in einem polnischen PKW kontrolliert. Bei der Kontrolle am 29. Oktober 2023 gegen 7:30 Uhr wurde das Mitführen von Pfefferspray festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Fahndungsnotierung zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf Grund des Mitführens einer Schusswaffe/eines gefährlichen Gegenstandes. Die sofortige Zahlung von 400 Euro Geldstrafe und 73,50 Euro Kosten befreite ihn von 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Um die Anzeige wegen erneutem Verstoß gegen das Waffengesetz kam er allerdings nicht herum.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5637124