Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen der BayWa r.e. Wind GmbH am Standort Kambs
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG)
Nr.AA-Nr.: 43/2023 | 23.10.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Baywa r.e. Wind GmbH (Joachim-Karnatz-Allee, 10557 Berlin) mit Bescheid vom 29.09.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Betriebsstandort Kambs (Gemarkung Kambs, Flur 1, Flurstücke 4, 124 und 116) erteilt.Nr.AA-Nr.: 43/2023 | 23.10.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
1.
Auf Antrag vom 15.12.2021 wird der BayWa r.e. Wind GmbH die Genehmigung erteilt, wie folgt drei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:
ID: 1212-01
Typ: Nordex N149/5.7 STE (mit Serrations)
max. elektr. Leistung [MW]: tags: 5,7; nachts: 4,29
Nabenhöhe [m]: 125,4
Rotordurchmesser [m]: 149,0
Gesamthöhe über Grund [m]: 199,9
Gesamthöhe über NN [m]: 234,96
Schallleistungspegel Le, max * [dB(A)]: tags: 107,3 [Mode 0]; nachts: 101,2 [Mode 10]
ID: 1212-02
Typ: Nordex N149/5.7 STE (mit Serrations)
max. elektr. Leistung [MW]: tags: 5,7; nachts: 4,7,2
Nabenhöhe [m]: 125,4
Rotordurchmesser [m]: 149,0
Gesamthöhe über Grund [m]: 199,9
Gesamthöhe über NN [m]: 230,38
Schallleistungspegel Le, max * [dB(A)]: tags: 107,3 [Mode 0]; nachts: 103,2 [Mode 9]
ID: 1212-03
Typ: Nordex N149/5.7 STE (mit Serrations)
max. elektr. Leistung [MW]: tags: 5,7; nachts: 4,29
Nabenhöhe [m]: 125,4
Rotordurchmesser [m]: 149,0
Gesamthöhe über Grund [m]: 199,9
Gesamthöhe über NN [m]: 228,32
Schallleistungspegel Le, max * [dB(A)]: tags: 107,3 [Mode 0]; nachts: 101,2 [Mode 10]
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:
ID: 1212-01
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33304613 H:33304613
Gemarkung: Kambs
Flur: 1
Flurstück: 4
ID: 1212-02
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33304395 H: 33304395
Gemarkung: Kambs
Flur: 1
Flurstück: 124
ID: 1212-03
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33304501 H: 5977051
Gemarkung: Kambs
Flur: 1
Flurstück: 116
Tabelle 2: Standort der WEA
2.
Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).
3.
Der Betrieb der drei WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:
- IO Hof Tatschow, Hofstraße 26 29 dB(A)
- IO Passin, Hauptstraße 12 32 dB(A)
- IO Friedrichshof, Schwaaner Straße 16a 36 dB(A)
- IO Kambs, Alte Dorfstraße 25 29 dB(A)
Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.
5.
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 31.12.2026 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlagen aufgenommen worden ist.
6.
Die Baywa r.e. Wind GmbH hat vor Baubeginn ein Ersatzgeld in Höhe von 306,00 € auf das Konto der Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern, Bundesbank Filiale Rostock zu zahlen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.
7.
Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 24.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 wie folgt eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mo bis Do: 7:30 – 15:30 Uhr
Fr: 7:30 – 13:00 Uhr
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867514) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.
Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 24.10.2023 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.
Rostock, 04.10.2023