Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA Gresse III)

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA Gresse III)

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Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA Gresse III)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 09.10.2023

Nr.B 94/23 | 09.10.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Plan BC GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) am Standort Gresse, Gemarkung Badekow; Flur 4 auf den Flurstücken 5 und 13. Geplant sind 2 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 6,2 MW und einer Gesamthöhe von 250 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.



Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, das Vorhaben jedoch keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.



Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht i.S.d. § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der anlagenbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunktion (BHS- Strauchhecke mit Überschirmung). Erhebliche Auswirkungen auf die Biotopfunktion können ausgeschlossen werden.



Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Redaktion Maik Thomaß
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