Festnahme zur Strafvollstreckung auf dem Bahnhof in Greifswald
Die Staatsanwaltschaft Stralsund hatte ihn wegen Bedrohung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ausgeschrieben. Da er die Geldstrafe in Höhe von 570,00 Euro sowie die Kosten in Höhe von 84,50 Euro nicht entrichten konnte, wurde der Deutsche zur Verbüßung der alternativ festgelegten Ersatzfreiheitsstrafe von 38 Tagen gegen 2:20 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Stralsund eingeliefert.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5613627