Zwei Fahrzeugführer und eine Fahrzeugführerin mit mehr als 1,1 Promille festgestellt

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Maik Thomaß
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Zwei Fahrzeugführer und eine Fahrzeugführerin mit mehr als 1,1 Promille festgestellt

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Zwei Fahrzeugführer und eine Fahrzeugführerin mit mehr als 1,1 Promille festgestellt

Neubrandenburg, Stavenhagen (ots) - Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden zwei Fahrzeugführer und eine Fahrzeugführerin festgestellt, die eine Trunkenheit im Straßenverkehr begangen, also ihr Fahrzeug mit einem Atemalkoholwert von mindestens 1,1 Promille geführt haben.

Die Beamten des Polizeireviers Friedland haben am 1. September 2023 gegen 20:30 Uhr auf der Strecke zwischen Ihlenfeld und Neubrandenburg einen VW Passat bemerkt und ihn anschließend kontrolliert. Der 61-jährige deutsche Fahrzeugführer hat im Rahmen der Verkehrskontrolle einen Atemalkoholtest durchgeführt, welcher ein Ergebnis von 1,54 Promille anzeigte. Es folgten die Blutprobenentnahme im Neubrandenburger Klinikum, die Sicherstellung des Führerscheins und die Erstattung der Strafanzeige wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr.

Am 2. September 2023 fiel den Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg gegen 22:45 Uhr auf dem Friedrich-Engels-Ring ein PKW mit einer auffälligen Fahrweise (in Schlangenlinien, plötzlichem Bremsen, wechselnder Geschwindigkeit) auf. Nachdem der Fahrzeugführer in die Woldegker Straße abgebogen ist, setzten die Beamten das Anhaltesignal, welches der Fahrzeugführer erst durch Betätigen der Lichthupe wahrgenommen hat und dann sein Fahrzeug stoppte. Der 41-jährige afghanische Fahrzeugführer konnte keinen gültigen Führerschein vorzeigen. Eine polizeiliche Überprüfung hat ergeben, dass er nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Im Rahmen der Kontrolle bemerkten die Beamten starken Atemalkoholgeruch. Ein durchgeführter Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,6 Promille ergeben. Aus diesem Grund wurde die Blutprobenentnahme im Klinikum durchgeführt, sowie sein Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Der 41-Jährige muss sich nun wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Die dritte Trunkenheitsfahrt wurde auf der Bundesstraße 104 zwischen Neubrandenburg und Stavenhagen festgestellt. Eine sich nicht im Dienst befindliche Polizeibeamtin stellte gegen 6:00 Uhr bei dem vor ihr fahrenden PKW eine auffällige Fahrweise fest, da dieser in Schlangenlinien bis in den Gegenverkehr hinein gefahren ist. Die Beamtin informierte ihre Kollegen des Polizeireviers Malchin, welche den beschriebenen PKW am Ortseingang von Stavenhagen stoppen konnten. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei der 22-jährigen deutschen Fahrzeugführerin ergab einen Wert von 1,24 Promille. Es folgten die Blutprobenentnahme im Malchiner Krankenhaus, die Sicherstellung des Führerscheines sowie die Erstattung der Strafanzeige wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr.

Die genannten Personen wurden nach den jeweiligen Blutprobenentnahmen belehrt, dass sie nun kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen. Anschließend wurden sie aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/5594798
Redaktion Maik Thomaß
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