Brandlegungen in der ehemaligen Parteischule und Carport-Anlagen in Schwerin - Tatverdächtige in Untersuchungshaft

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Maik Thomaß
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Brandlegungen in der ehemaligen Parteischule und Carport-Anlagen in Schwerin - Tatverdächtige in Untersuchungshaft

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Brandlegungen in der ehemaligen Parteischule und Carport-Anlagen in Schwerin - Tatverdächtige in Untersuchungshaft

Schwerin (ots) - Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 10. August 2023 Haftbefehle gegen eine 18- sowie eine 20-jährige Deutsche wegen des Verdachts der Brandstiftung in vier Fällen erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Den Heranwachsenden aus Schwerin wird vorgeworfen, am 2. August 2023 und am 3. August 2023 die zwei Brände in der ehemaligen SED-Parteischule gelegt und darüber hinaus auch für die zwei Carport-Brände in der Pecser Straße und der Friedrich-Engels-Straße/Anne-Frank-Straße verantwortlich zu sein. Bei den Carport-Bränden brannten insgesamt 8 Fahrzeuge vollständig aus; 10 weitere wurden durch die Hitzentwicklung beschädigt. Der Sachschaden wird derzeit auf ca. 300.000 Euro geschätzt. Der insoweit gegen einen 16-Jährigen erlassene Haftbefehl wurde aufgehoben und der Jugendliche noch am 10. August 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen.

Eine Augenzeugin der Brandlegung am 2. August 2023 hatte sich nach der Berichterstattung über die Festnahme des 16-Jährigen am 9. August 2023 an die Polizei gewandt und unter anderem bekundet, dass eine der Beschuldigten ihr gegenüber die Begehung der Carport-Brände eingeräumt habe. Noch am 9. August 2023 durchsuchten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Schwerin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schwerin auf richterliche Anordnung die Wohnräume der Beschuldigten. Hierbei wurde unter anderem ein Mobiltelefon sichergestellt, auf dem sich Videos mit Tatbezug befinden. Beide Beschuldigte haben die Taten eingeräumt. Hinweise auf eine Beteiligung des zunächst inhaftierten Jugendlichen bestehen nicht.

Die 18-jährige Beschuldigte ist bereits mehrfach wegen Sachbeschädigung, unter anderem mittels Feuer begangen, die 20-Jährige noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/83338/5578135
Redaktion Maik Thomaß
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