Errichtung und zum Betrieb von 1 Windenergieanlage in der Gemeinde Penkun

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Maik Thomaß
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Errichtung und zum Betrieb von 1 Windenergieanlage in der Gemeinde Penkun

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Errichtung und zum Betrieb von 1 Windenergieanlage in der Gemeinde Penkun

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 25/23 | 17.07.2023 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 17. Juli 2023 – Az: StALU MS 51 571/1736-1/2023

Die BS Windertrag Nr.10 GmbH & Co.KG, Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen hat mit Posteingang vom 12.12.2022 einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 1 Windenergieanlage, des Bautyps Vestas V162 mit einer Nennleistung von 7,2 MW, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt. Die Inbetriebnahme ist im ersten Quartal 2025 geplant.

Der Standort der Anlage befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Penkun OT Grünz, Gemarkung Grünz Flur 101 Flurstück 135 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Die Windenergieanlagen sind nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) der 4. BImSchV ist das Verfahren damit als förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen.

Erneute öffentliche Bekanntmachung der Auslegung

Am 19.06.2023 wurde die Auslegung des o.g. Antrags bereits öffentlich im Amtlichen Anzeiger des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie im Internetauftritt des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte sowie verkürzt in der örtlichen Tageszeitung bekannt gegeben. Die Antragsunterlagen sollten im Zeitraum vom 26.06.2023 (erster Tag) bis 27.07.2023 (letzter Tag) beim StALU MS sowie in der Amtsverwaltung der Gemeinde Penkun (Amt Löcknitz-Penkun) zur Einsicht ausgelegt werden. Die Auslegung wurde verschoben, was mit Datum vom 24.06.2023 bekanntgegeben wurde. Die Auslegung wird nunmehr wie folgt nachgeholt:

Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden in der Zeit

vom 24.07.2023 (erster Tag) bis 23.08.2023 (letzter Tag)

auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-WINDERTRAG-Gemeinde-Penkun

Als zusätzliches Informationsangebot liegen diese Unterlagen im vorgenannten Zeitraum bei folgenden Behörden/ Stellen zur Einsicht während der Dienststunden aus und können dort eingesehen werden.

a)

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 588 69 - 517

und zusätzlich im



b)

Amt Löcknitz-Penkun
Chausseestraße 30
17321 Löcknitz

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 039754 50 - 138

Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Schall und Schatten, Bauvorlagen, Unterlagen sowie Gutachten und Stellungnahmen zu den Themen Denkmalschutz, Turbulenz, Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Luftverkehrssicherheit, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Unterlagen zur Sichtbarkeit und Visualisierung, Artenschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und den UVP-Bericht.

Die im Genehmigungsverfahren bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden werden zudem mit ausgelegt.

Der vorgelegte UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gemäß § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:

http://www.uvp-verbund.de

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 24.07.2023 bis einschließlich 25.09.2023 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung 1 WEA, Gemeinde Penkun“ eingereicht werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender*innen können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden im Ermessen der Genehmigungsbehörde, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, die Einwendungen voraussichtlich

am 07.11.2023 und – soweit notwendig – an den folgenden Werktagen ab 10:00 Uhr im

Gemeindehaus Sommersdorf

Wartiner Str. 23

17328 Stadt Penkun, Ortsteil Sommersdorf

erörtert (§ 10 Absatz 6 BImSchG).

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Redaktion Maik Thomaß
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