Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G001/23
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Nr.AB 20/23 | 26.06.2023 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 26. Juni 2023Nr.AB 20/23 | 26.06.2023 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid G001/23 vom 02.06.2023, Az 571/1636-1/2017, wurde der BS Windertrag Nr. 10 GmbH & Co. KG, Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1 Entscheidungsumfang
Der BS Windertrag Nr. 10 GmbH & Co. KG, Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V 136-3.6 im vorgesehenen Windeignungsgebiet „Penkun/Grünz“ in der Gemeinde Penkun, Gemarkung Grünz, Flur 101, Flurstück 132 erteilt.
1.1 Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage:
WEA-Nr.: WEA II
WEA-Typ, Nennleistung: Vestas V 136, 3,6 MW
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33: E 33442820, N 5902538
Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe: 149,0 m, 136 m, 217 m
Gemarkung, Flur, Flurstück des WEA-Fundamentes: Grünz, 101,132
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Auslegung des Bescheids G001/23
Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen, einschließlich der Begründung, liegt in der Zeit vom 27.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023 im Internet unter http://www.stalu-mv.de/ms im Bereich „Presse/Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme aus.
Sollte eine Einsichtnahme des Bescheids im Internet nicht möglich sein, kann die Einsichtnahme des Bescheids zu den Dienstzeiten
- nach telefonischer Terminabsprache beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS), Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Straße 120, Block D, 17033 Neubrandenburg unter der Tel.: 0385 588 69515
oder
- Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz während der Sprechzeiten
Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
erfolgen.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.
Abteilung 5, Dezernat 51