Fahren ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Eine durchgeführte Überprüfung des Fahrzeuges ergab, dass dieses bereits außer Betrieb gesetzt wurde und somit keine Haftpflichtversicherung für den PKW vorlag. Bei genauerer Begutachtung der am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen fiel den Beamten zudem auf, dass sowohl die Zulassungs- als auch die TÜV-Plakette eigenständig überklebt wurden.
Der 24-jährige Fahrer des Wagens war darüber hinaus nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Dem gebürtigen Greifswalder wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Kennzeichen wurden sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Steuerhinterziehung sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Kriminalpolizei Güstrow hat die Ermittlungen übernommen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108766/5539365