Korrektur: Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen am Standort Gadebusch (WKA Gadebusch lll)

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Maik Thomaß
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Korrektur: Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen am Standort Gadebusch (WKA Gadebusch lll)

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Korrektur: Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen am Standort Gadebusch (WKA Gadebusch lll)

Korrektur zur Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 15.05.2023 Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 19.06.2023

Nr.B 53/23 | 19.06.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Energiepark Gadebusch GmbH & Co. KG (Obotritenring 40, 19053 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19202 Gadebusch, Gemarkung Gadebusch, Flur 8: Flurstücke 65, 68, 23/1, 96/2, 52, 53, 60 und 61. Geplant sind insgesamt 6 WKA, vier Anlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 6,2 MW und einer Gesamthöhe von 250 und zwei Anlagen vom Typ Vestas V150 mit einer Leistung von 6 MW und einer Gesamthöhe von 244 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.



Die im Amtlichen Anzeiger, der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, vom 15. Mai 2023 (AmtsBL. M-V/AAz. S. 219-220) und auf der Internetseite des StALU WM genannten Flurstücke sind falsch angegeben worden. Das Prüfergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, bleibt weiterhin bestehen. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Redaktion Maik Thomaß
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