Errichtung und Betrieb von einem Gärrestelager in Kogel Bekanntmachung Erörterungstermin

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37785
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Errichtung und Betrieb von einem Gärrestelager in Kogel Bekanntmachung Erörterungstermin

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Errichtung und Betrieb von einem Gärrestelager in Kogel Bekanntmachung Erörterungstermin

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 26.06.2023 gem. § 17 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i.V.m. § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 zuletzt geändert durch Art. 11 G zur Änd. des RaumordnungsG und anderer Vorschriften vom 22.3.2023 (BGBl. I Nr. 88)

Nr.B 58/23 | 19.06.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Das Unternehmen ReFood GmbH & Co. KG, Dorfstraße 40, 19245 Kogel beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, soweit es sich um Gülle oder Gärreste (gasdicht abgedecktes Gärrestelager) handelt, mit einer Lagerkapazität von 6.500 Kubikmetern oder mehr, Ziffer 8.13V i. V. m. 9.1.1.2V Anhang 1 der 4. BImSchV am Standort 19245 Kogel, Gemarkung Kogel, Flur 2, Flurstücke 12/3.



In der Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 8, der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, vom 27. Februar 2023 (AmtsBl. M-V) und auf der Internetseite des StALU WM wurde angekündigt, dass über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG, über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM eine erneute Bekanntmachung erfolgt. Der Erörterungstermin zu o. g. Verfahren findet:



am 12. Juli 2023 ab 9:00 Uhr

im Kloster Zarrentin - Refektoium-, Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin am Schaalsee

statt.



Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.



Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „LUP 2023“