Genehmigung einer Anlage zur Herstellung hochreiner Metallhalogenide am Standort 17489 Greifswald

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Maik Thomaß
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Genehmigung einer Anlage zur Herstellung hochreiner Metallhalogenide am Standort 17489 Greifswald

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Genehmigung einer Anlage zur Herstellung hochreiner Metallhalogenide am Standort 17489 Greifswald

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Nr.B 471 | 30.05.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Mit Bescheid Nr. 4.1.21EG-60.043/21-51 vom 28.04.2023 wurde der Fa. Litec-LLL GmbH, Siemensallee 1, 17489 Greifswald, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung hochreiner Metallhalogenide erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Entscheidung

Der Litec-LLL GmbH, Siemensallee 1, 17489 Greifswald, wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 10.05.2021, Posteingang am 20.05.2021, zuletzt ergänzt am 19.10.2022, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Produktion von hochreinen Metallhalogeniden gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.

Genehmigungsgegenstand

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:

Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Produktion von hochreinen Metallhalogeniden. Neben der erforderlichen Infrastruktur (Kühlung, Lüftung, Wasseraufbereitung, Labor) soll die Anlage über folgende wesentliche Anlagenteile verfügen:
  • eine Anlage zur Herstellung, Aufbereitung und Konfektionierung von Metalljodiden durch eine Neutralisationsreaktion von Jodwasserstoff mit Alkalihydroxiden oder –carbonaten,
  • eine Anlage zur Herstellung, Aufbereitung und Konfektionierung von Metallfluoriden durch eine Reaktion von Flusssäure mit Alkali- oder Erdalkalisalzen oder -hydroxiden,
  • einen Umluftwäscher zur Behandlung der Abluft der Metallfluoridanlage,
  • Lager für Rohstoffe und Fertigwaren im Gebäude 30,
  • ein Gaslager für Stickstoff, Argon und Wasserstoff (Außenaufstellung),
  • ein Gefahrstoffcontainer zur Lagerung von Abfällen.
Zuzüglich aller zwecknotwendigen Ausrüstungs-, Anschluss- und Nebeneinrichtungen entsprechend den genehmigten Antragsunterlagen, die Bestandteil (Anlagenteil) des Genehmigungsbescheides sind.

Standort der Anlage: 17489 Greifswald, Siemensallee 1, Gemarkung Greifswald, Flur 14, Flurstück 116/74

Die Genehmigung erfolgt für den Betrieb der Anlage, täglich von 6.00 – 22.00 Uhr.

Andere die Anlage betreffende, eingeschlossene Entscheidungen gemäß § 13 BImSchG:

- Die Erteilung der Baugenehmigung gemäß § 72 LBauO M-V
- Abweichung gemäß § 67 LBauO M-V zum § 30 Abs. 2
- Abweichung gemäß § 67 LBauO M-V zum § 36 Abs. 1

Die Genehmigung wird nach Maßgabe der nachstehend aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, soweit nicht in den Nebenbestimmungen eine abweichende Regelung getroffen ist.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründungen und Anlagen (Antragsunterlagen) liegt in der Zeit vom 07.06. bis 20.06.2023 (2 Wochen)

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft in der Ossenreyerstr. 56, 18439 Stralsund

während der Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. von 07.00 – 15.30 Uhr
Die. von 07.00 – 17.00 Uhr
Fr. von 07.00 – 14.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus wird der Bescheid gemäß § 10 Absatz 8a BImschG auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter folgendem Link:

http://www.stalu-mv.de/vp/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/

öffentlich bekannt gemacht (Bezeichnung BVT Merkblatt: Herstellung anorganischer Spezialchemikalien).

Gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.
Redaktion Maik Thomaß
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