Fahren unter Alkoholeinfluss mit anschließendem Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte
Ein erster Vortest ergab einen Wert von 2,11 Promille. Dem Beschuldigten wurden die weiteren Maßnahmen erläutert. Hierzu gehört auch eine Blutprobenentnahme, mit welcher der Beschuldigte nicht einverstanden war. Daraufhin kam es zunächst zu einer hitzigen Diskussion und zum Fluchtversuch des Beschuldigten.
Drei Dorfbewohner wurden auf den polizeilichen Einsatz aufmerksam und solidarisierten sich mit dem Beschuldigten. Diese störten den Ablauf der polizeilichen Maßnahmen, sodass ihnen ein Platzverweis erteilt werden musste. Einer der Störer filmte Szenen des Einsatzes. Weiterhin kam es zum Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte durch den Beschuldigten, indem er versuchte, sich gegen die Verbringung zum Polizeihauptrevier Wismar zu wehren.
Ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten auf Grund der Trunkenheit des Verkehrs und des Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte wurde eingeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5508205