Heizkostenzuschüsse von sechs Millionen Euro ausgezahlt
„Die finanzielle Unterstützung ist dringend notwendig. Gestiegene Energiekosten sind auch für die anspruchsberechtigten Schülerinnen, Schüler, Studierenden und Fortzubildenden eine große Belastung. Sie können die Zuschüsse des Bundes sehr gut gebrauchen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung und in den beiden Studierendenwerken in Greifswald und Rostock, die für einen reibungslosen Ablauf bei der Auszahlung gesorgt haben“, so die Ministerin.
Die Zahlungen an die Anspruchsberechtigten sind automatisch ohne weiteren Antrag erfolgt. Der Heizkostenzuschlag I betrug für berechtigte BAföG- und AFBG-Empfängerinnen und -Empfänger pauschal einmalig 230 Euro und der Heizkostenzuschuss II betrug 345 Euro.
Grundlage für die Auszahlungen bilden das bundeseinheitliche Heizkostenzuschussgesetz und die Heizkostenzuschusszuständigkeitsverordnung des Landes, die das Kabinett im Januar beschlossen hatte. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung für Angelegenheiten der Aus- und Fortbildungsförderung zuständig.