Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Parum (WKA Parum III), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 3. April 2023
Nr.B 27/23 | 03.04.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die ENERKRAFT GmbH (Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) plant die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) in 19073 Parum, Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstücke 59 und 60. Geplant ist eine WKA vom Typ Nordex N163/TCS164 – 5,7 MW mit einer Gesamthöhe von 245,5 m und einer Nennleistung von 5,7 MW.Nr.B 27/23 | 03.04.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlage sollte voraussichtlich im Jahr 2021 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schattenwurfgutachten, Turbulenzprognose, Schallimmissionsprognose, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Landschaftspflegerischer Begleitplan) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Gemeinde Dümmer
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
- Landesforstanstalt M-V, Forstamt Radelübbe
- Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Natur, Wasser und Boden
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Brand- und Katastrophenschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Bauordnung, Straßen und Tiefbau
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Arbeitsschutz und technische Sicherheit
- 50Hertz Transmission GmbH
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 11. April 2023 bis einschließlich 10. Mai 2023 zu den angegebenen Zeiten
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
im Amt Stralendorf, Bauamt, Dorfstr. 30, Raum 001, FD Herr Müller, 19073 Stralendorf
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03869 –760030) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Parum III“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 11. April 2023 bis einschließlich 12. Juni 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Parum III“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 4. Juli 2023 ab 9:00 Uhr
im Europahaus, Dorfstr. 16, 19073 Dümmer
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.