Nicht zur Hauptverhandlung erschienen

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Maik Thomaß
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Nicht zur Hauptverhandlung erschienen

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Nicht zur Hauptverhandlung erschienen

Kröpelin (ots) - Weil ein 20-jähriger Deutscher trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung über die Folgen eines unentschuldigten Fernbleibens zur Hauptverhandlung nicht erschienen war, wurde durch das Amtsgericht Rostock im Oktober 2022 Haftbefehl gegen den Mann erlassen.

Dieser soll im April 2022 mittels eines gefährlichen Gegenstandes, eine andere Person körperlich misshandelt bzw. an der Gesundheit beschädigt haben.

Aufgefallen war der Mann einer Streife der Bundespolizei in der Regionalbahn von Wismar nach Rostock, auf Höhe des Haltepunktes Kröpelin.

Bei der Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem stellten die Bundespolizisten den Haftbefehl fest. Zudem konnten die Beamten bei seiner Durchsuchung ein Einhandmesser, eine geringe Menge Cannabisblüten und Utensilien zur Einnahme von Betäubungsmitteln aufgefunden werden.

Neben seiner Festnahme und Einlieferung in das Zentralgewahrsam Rostock, wurden Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetzt eingeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5471425
Redaktion Maik Thomaß
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