Mit Hartnäckigkeit gegen den Blitzeranhänger
Gegen 2:30 Uhr kam es dann zur Alarmauslösung an dem Blitzeranhänger in Altheide. Die eingesetzten Beamten stellten eine derzeit unbekannte zähe Masse an dem Messgerät fest. Diese Handlung wird keineswegs als Kavaliersdelikt oder Spaß eingestuft, sondern stellt eine Straftat wegen des Verdachtes der Sachbeschädigung dar. Der Schaden wird vorläufig auf mindestens 200 Euro geschätzt.
Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Der Landkreis Vorpommern-Rügen und auch die Polizei weisen erneut daraufhin, dass die Beschädigung von Blitzeranlagen nicht zur Verhinderung der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen führt. Die Daten und festgestellten Ergebnisse werden in Echtzeit elektronisch übermittelt. Die Begehung einer Sachbeschädigung kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/5455175