Kontaktaufnahme mit Minderjährigen hat keine strafrechtliche Relevanz
Eine strafrechtliche Relevanz hat sich nach der Überprüfung des Vorfalls nicht ergeben. Den Erkenntnissen zufolge soll ein junger Mann (Anfang 20) in der vergangenen Woche in einer Chatgruppe Kontakt mit Minderjährigen aufgenommen haben. Dieser Kontakt wurde von den Eltern als Annährungsversuch gewertet, sodass die Polizei den Vorfall untersuchte.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass es sich bei der männlichen Person um einen geistig behinderten Mann handelt, von dem keine Gefahr ausgeht. Dieser hat im Zuge seiner Freizeitgestaltung Kontakt zu Anderen gesucht, um mit ihnen (in diesem Fall Kinder) Fußball zu spielen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/5448292