Alkoholisierter Fahrer eines E-Scooters stürzt
Bei der anschließenden Befragung zum Unfallhergang, gab der Verunfallte den Beamten gegenüber an, aufgrund seines Alkoholgenusses in einer Kurve mit dem E-Scooter gestürzt zu sein. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,23 Promille. Zur Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Im Anschluss wurde der Fahrer zur weiteren Behandlung seiner Kopfverletzungen ins Krankenhaus verbracht.
Weiterhin stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter nicht wie vorgeschrieben pflichtversichert war. Somit muss sich der Fahrer nicht nur wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5443362