Wesentliche Änderung der planfestgestellten Deponie DKI am Standort Drölitz
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und § 73 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
Nr.AA-Nr.: 06/2023 | 13.02.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die Mecklenburger Aufbereitungs- und Deponiebetriebsgesellschaft mbH (M.A.D. GmbH) in 18299 Laage OT Diekhof, Zum Schmooksberg beantragt die wesentliche Änderung der planfestgestellten Deponie DKI in Drölitz, Landkreis Rostock bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM).Nr.AA-Nr.: 06/2023 | 13.02.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Mit Beschluss vom 10.11.2010 wurde die wesentliche Änderung der Deponie DK0 zu einer Deponie der Klasse DKI, mit einer Ablagerungsfläche von 9,0 ha, durch das StALU MM planfestgestellt. Mit den derzeit ausgebauten Deponieabschnitten DA I, III und IV befindet sich eine Fläche von 4,9 ha in Betrieb. Die beantragte Änderung der DKI sieht eine Anpassung der Deponiekubatur zur Optimierung der Flächeninanspruchnahme und des Einlagerungsvolumens durch Veränderung der geplanten Böschungsneigungen vor.
Die beantragte wesentliche Änderung der DKI bedarf einer Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 KrWG. Das Planfeststellungsverfahren erfolgt gemäß den §§ 72 und 73 VwVfG mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Vorhaben unterliegt nach § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 12.2.1 der Anlage 1 UVPG der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben wird nach dem UVPG, in der Fassung vor dem 16.05.2017, durchgeführt, da gemäß der Übergangsvorschrift § 74 Abs. 2 Nr. 1 des aktuell gültigen UVPG das Verfahren zur Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen (Scoping) in der bis dahin geltenden Fassung des § 5 Abs. 1 UVPG eingeleitet wurde.
Die Antragsunterlagen einschließlich der bis zum Beginn der Auslegung vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden sowie die Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung haben in der Zeit vom 10.08.2020 bis zum 09.09.2020 sowohl im Amt Laage als auch im Amt Güstrow-Land und im StALU MM zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Die Einwendungsfrist für die Auslegung ist am 23.09.2020 abgelaufen.
Es wurden keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben. Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen liegen nicht vor. Die Stellungnahmen der Behörden werden gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Aufgrund des Verzichts der beteiligten Fachbehörden auf eine Erörterung ihrer Stellungnahmen werden ausschließlich einzelne wasserrechtliche Fachfragen zum Grundwassermonitoring erörtert. Der Erörterungstermin findet am
23.02.2023 im StALU MM, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock im Raum 43 statt.
Beginn ist um 13:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- am Erörterungstermin der Träger des Vorhabens, die Behörden und die von dem Vor-haben Betroffenen teilnehmen können (Einwender und anerkannte Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, gibt es in diesem Verfahren nicht);
- der Erörterungstermin nicht öffentlich ist. Anderen Personen kann die Verhandlungsleiterin die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht;
- eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich ist. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben;
- die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten nicht erstattet werden;
- bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.