Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Siemens SG 6.0-170 6,2 MW im Windpark Papenhagen
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Nr.B 457 | 13.02.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:Nr.B 457 | 13.02.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.016/20-51 vom 23.12.2022 wurde der WIND-projekt GmbH & Co. 48. Betriebs-KG, Seestraße 71 a, 18211 Börgerende die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Entscheidung
Der WIND-projekt GmbH & Co. 48. Betriebs-KG, Seestraße 71 a, 18211 Börgerende wird unbeschadet der Rechte Dritter auf ihren Antrag vom 27.03.2020, Posteingang 06.04.2020, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG erteilt.
Genehmigungsgegenstand
Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb einer WEA des Typs Siemens SG 6.0-170 am Standort der Gemeinde Wittenhagen entsprechend der nachstehenden Tabelle.
Bauliche Angaben:
WEA-Bezeichnung: WEA 7
Typ: Siemens SG 6.0-170
Nabenhöhe: 165 m
Rotordurchmesser: 170 m
Gesamthöhe: 250 m
Nennleistung: 6,2 MW
WEA-Nr.: 1
Gemarkung: Glashagen
Flur: 1
Flurstück(e): 128
Ostwert a): 33.371.250
Nordwert a): 6.002.356
a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33
Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und Betrieb des zur Anlage gehörenden Erschließungsweges, Stellplatzes und der Kabeltrasse auf dem Betriebsgelände.
Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr.
Inhaltsbestimmung: Die Ausführung der Rotorblätter mit gezackter Hinterkante (Serrations) wird angeordnet.
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese (§ 13 BImSchG):
- Baugenehmigung gemäß § 72 LBauO M-V
- Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG für die Errichtung einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von max. 250 m über Grund bzw. 266,6 m über NN.
- Naturschutzgenehmigung gemäß § 40 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V
- Die Genehmigung nach § 7 Abs. 1 DSchG M-V
Die Genehmigung wird nach Maßgabe der nachstehend aufgeführten Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt, soweit nicht in den Nebenbestimmungen eine abweichende Regelung getroffen ist.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstr. 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Die Einsicht der Unterlagen in Papierform kann im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Dienststelle Stralsund, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund,
in der Zeit vom 14.02. bis 27.02.2023 während der Öffnungszeiten
Mo., Mi., Do. von 07.00 – 15.30 Uhr
Die. von 07.00 – 17.00 Uhr
Fr. von 07.00 – 14.00 Uhr
wahrgenommen werden.
Gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.