Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Lübz Süd ll)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 06.02.2023
Nr.B 04/23 | 06.02.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) am Standort 19386 Lübz, Gemarkung Lübz, Flur 8, Flurstück 14/1. Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.Nr.B 04/23 | 06.02.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 2 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.