Fake-Klamotten verkauft
Ein Testkäufer eines der betroffenen Unternehmen hatte bei dem Beschuldigten Waren erworben und prompt die Fälschungen festgestellt. Was folgte, war die Anzeige bei der Polizei und die aktuellen Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und des Verstoßes gegen das Markenrecht. Ob der Verdächtige allein gehandelt hat und wodurch er zum Verkauf von Fake-Kleidung und -Accessoires kam, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Dieser Fall zeigt, dass auch der Verkauf von gefälschten Markenwaren im Internet nicht unentdeckt bleibt und strafrechtlich mit allen möglichen Mitteln verfolgt und letztlich auch geahndet werden wird. Gleichzeitig möchten wir als Polizei davor warnen, ominöse Jobangebote anzunehmen, die einfaches, schnelles Geldverdienen versprechen, indem man Dinge empfängt und weiterverkauft. Auch das bloße Empfangen von Paketen, die zum Beispiel anders etikettiert weiterverschickt werden sollen, kann auf einmal strafrechtliche Folgen für den Weitersender haben.
Für die echten Marken-Unternehmen entstehen so jährlich immense finanzielle Schäden. Bei erfolgreicher Täterermittlung gehen Unternehmensvertreter zivilrechtlich gegen Täter vor und beanspruchen erhebliche Schadensersatzforderungen. Wer diese als Verurteilter nicht in einem Ruck begleichen kann, stottert sie im Zweifel sein restliches Leben lang ab.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5410244