Mann mit drei Haftbefehlen
Das Amtsgericht Neubrandenburg hatte den Mann 2018 wegen Betruges zu 380 Euro oder 19 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und im zweiten Fall 2020 erneut wegen Betruges zu 380 Euro sowie eines Einziehungsbetrags von 772 Euro oder 19 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Im dritten Fall hatte das selbige Amtsgericht den 35-Jährigen 2021 wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 800 Euro oder 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Der Mann wurde verhaftet und wird die nächsten 78 Tage die Ersatzfreiheitsstrafen in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70258/5407343