Errichtung einer Windenergieanlage der WIND-projekt GmbH & Co. 36. Betriebs-KG am Standort Carinerland
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Nr.AA-Nr.: 46/2022 | 14.11.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der WIND-projekt GmbH & Co. 36. Betriebs-KG (Seestraße 71a, 18211 Börgerende) mit Bescheid vom 18.10.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Vorranggebiet für Windenergieanlagen Carinerland Ost (15) erteilt.Nr.AA-Nr.: 46/2022 | 14.11.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
Auf Antrag vom 28.05.2020 wird der WIND-projekt GmbH & Co. 36. Betriebs-KG die Genehmigung erteilt, wie folgt eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die Anlage weist folgende Merkmale auf:
ID: 1182-01
Typ: Enercon E-160 EP5 E3
max. elektr. Leistung [MW]: 5,56
Naben-höhe [m]: 99,00
Rotor-durch-messer [m]: 160,00
Gesamt-höhe über Grund [m]: 179,00
Gesamt-höhe über NN [m]: 224,40
Schallleistungspegel Le, max * [dB(A)]: tags: 108,5 [Mode 0 s]; nachts: 99,7 [Mode NR VIII s]
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
Die WEA wird an folgendem Standort genehmigt:
ID: 1182-01
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33285635; H: 5989304
Gemarkung: Krempin
Flur: 1
Flurstück: 28/2
Tabelle 2: Standort der WEA
Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen, der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).
Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 31.12.2026 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage aufgenommen worden ist.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann nach Terminabsprache (Tel.-Nr. 0385 / 588 67516) in der Zeit vom 15.11.2022 bis einschließlich 28.11.2022 wie folgt eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mo: 8:00 – 16:00 Uhr
Di: 8:00 – 17:00 Uhr
Mi: 8:00 – 16:00 Uhr
Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 13:00 Uhr
Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 15.11.2022 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.
Hinweis:
In der Auslegungsstelle werden aufgrund der Corona-Pandemie ggf. Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen im Amt im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher sind Terminvereinbarungen zwingend erforderlich.