Feststellung von zwei jugendlichen Graffitisprayern in Trollenhagen
So wiesen die beiden Jugendlichen aus der Region Anhaftungen von Sprühfarbe an ihren Händen sowie der Bekleidung auf, infolgedessen sie durch die Polizeibeamten kontrolliert wurden. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich in den mitgeführten Rucksäcken der beiden Jugendlichen insgesamt 18 Farbsprühdosen befanden, die im späteren Verlauf sichergestellt wurden. Die anschließenden polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass durch die beiden Jugendlichen in der Nacht vom 22. zum 23. Oktober 2022 in Neubrandenburg mehrere Graffitis angebracht wurden. Insgesamt wurden drei Garagentoren im Bereich des Ponyweges und eine Bushaltestelle inder Demminer Straße in Neubrandenburg besprüht. Der dadurch entstandene Sachschaden beläuft sich gegenwärtig auf zirka 1.000 Euro.
Auf die beiden deutschen 15-Jährigen kommt nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung zu. Die weiteren Ermittlungen werden durch das Kriminalkommissariat Neubrandenburg geführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide Jugendliche an die Erziehungsberechtigten übergeben.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass das Besprühen von öffentlichem und privatem Eigentum eine Straftat darstellen kann, die mitunter teuer für den Sprayer werden kann. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche können gegenüber dem Täter oder Verursacher 30 Jahre lang geltend gemacht werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5351737