Grundsteuerreform: Verlängerung der Abgabefrist nur bundeseinheitlich möglich

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Maik Thomaß
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Grundsteuerreform: Verlängerung der Abgabefrist nur bundeseinheitlich möglich

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Grundsteuerreform: Verlängerung der Abgabefrist nur bundeseinheitlich möglich

Schwerin - Zur derzeitigen Diskussion um eine mögliche Verlängerung der Abgabefrist sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Ich gehe davon aus, dass die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sowie der Bundesfinanzminister das Thema auf der nächsten Finanzministerkonferenz in der kommenden Woche besprechen werden. Es ist wichtig, dass es bei bundesweit einheitlichen Verabredungen zu den Fristen bleibt.“

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen wurde zusammen mit dem Bundesfinanzministerium bundesweit auf den 31. Oktober 2022 festgelegt, um eine verfassungskonforme Erhebung der Grundsteuer als wichtige Kommunalsteuer ab dem Jahr 2025 gewährleisten zu können. Die Finanzämter müssen die riesige Anzahl der Erklärungen rechtzeitig bearbeiten, um den Kommunen ausreichend Zeit für die Festlegung der Hebesätze und die Aufstellung der Haushaltspläne einzuräumen. Nur so ist die für die Steuerpflichtigen wichtige Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform insgesamt zu gewährleisten.
Redaktion Maik Thomaß
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