Erforderliche Sehhilfe vergessen
Aufmerksam auf den Kleintransporter wurde eine Streifenwagenbesatzung der Polizei zunächst wegen dessen Schlangenlinienfahrt. Beim Überholen des mit Postsendungen beladenen Kleintransporters beobachteten die Polizisten, dass über das Smartphone des 28-Jährigen ein Musikvideo abgespielt wurde.
Die Polizei stoppte daraufhin das Fahrzeug und kontrollierte den Fahrer. Dabei stellte sich heraus, dass er keine Brille oder Kontaktlinsen trug, wie es laut Führerscheineintrag vorgeschrieben ist. Eine erforderliche Sehhilfe hatte der Fahrer nicht dabei, sodass ihm aufgrund der Gesamtumstände die Weiterfahrt untersagt wurde. Zudem nahmen die Beamten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige auf.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/5304025