Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Nr. 44/21 „Werder“ (WKA Werder II), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 18. Juli 2022
Nr.B 31/22 | 18.07.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Voss Energy GmbH (Admannshäger Damm 20, 18211 Admannshagen-Bargeshagen) plant die Errichtung und den Betrieb von sieben Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet 44/21 „Werder“, Gemarkung Lübz, Flur 1: Flurstücke 16 und 18/2, Gemarkung Werder, Flur 1: Flurstücke 172/3 und 174 sowie Gemarkung Lutheran, Flur 2: Flurstücke 105, 110 und 109/1. Geplant sind 7 WKA vom Typ Nordex N163 mit einer Nennleistung von 5,7 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 245,5 m.Nr.B 31/22 | 18.07.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Juni 2023 in Betrieb genommen werden.
Es handelt sich dabei um Anlagen der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Auf Antrag der Antragstellerin wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.Vm. § 7 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.Vm. § 7 UVPG der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns der Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegen, sind die folgenden Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenzgutachten (Gutachten zur Standorteignung), Unterlage zur Natura2000-Verträglichkeit, landschaftspflegerischer Begleitplan, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen von Beteiligten.
Der UVP-Bericht enthält gebündelte Angaben bzgl. der zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Detaillierte Angaben zu Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind dem Schall- und dem Schattenwurfgutachten zu entnehmen. Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere werden innerhalb des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages betrachtet. Eine Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft ist Gegenstand des landschaftspflegerischen Begleitplanes. Auswirkungen auf benachbarte Windkraftanlagen sind im Turbulenzgutachten dargestellt.
Folgende Stellungnahmen von Beteiligten liegen bereits vor und werden mit ausgelegt:
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Landkreis Ludwigslust-Parchim: Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim: Fachdienst Umwelt
- 50Hertz Transmission GmbH
- Deutscher Wetterdienst
- Wasser und Bodenverband „Mildenitz-Lübzer Elde“
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 26. Juli 2022 bis einschließlich 25. August 2022 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Werder II“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 26. Juli 2022 bis einschließlich 26. September 2022 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Werder II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt werden, bekannt gegeben. Die Einwender*in kann verlangen, dass Sein/Ihr Name und Seine/Ihre Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG, über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.