Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs eno 152 5,6 MW im Windpark Papenhagen
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Nr.B 416 | 27.06.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 16.05.2018, in der mit Eingang am 30.06.2021 ergänzten Fassung, die Fa. eno energy GmbH mit Sitz in 18230 Ostseebad Rerik, Straße am Zeltplatz 7, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs eno 152 mit Nennleistung von 5,6 MW und mit einer Gesamtbauhöhe von 241 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.Nr.B 416 | 27.06.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Das Vorhaben wurde am 07.03.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 10 (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 126) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 13.05.2022 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:
Der mit der o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 07.03.2022 anberaumte Erörterungstermin für den 26.07.2022 wird verlegt.
Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG wird schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.