Drese begrüßt freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche
Der Bundestag hat am 24. Juni 2022 in abschließender Lesung mit breiter Mehrheit beschlossen, Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Künftig dürfen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in Deutschland über diese Dienstleistung informieren.
Mit dem Beschluss wird für Frauen der ungestörte Zugang zu sachgerechter und medizinischer Beratung sichergestellt, so Drese. „Damit stärken wir das Recht von Frauen auf Selbstbestimmung und Familienplanung.“
Die Streichung von Paragraph 219a sorgt nach Ansicht von Drese zudem für Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. „Das führt zu einem Ende von Kriminalisierung und Stigmatisierung“, so die Ministerin.
Drese: „Ich hoffe, dass nun die Ärztinnen und Ärzte sehr schnell sachliche Informationen möglichst in mehreren Sprachen zur Verfügung stellen. Das wäre eine sehr große Hilfe für Frauen und Mädchen.“