Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung einer Windenergieanlage der eno energy GmbH am Standort Broderstorf
Amtliche Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Nr.AA-Nr.: 25/2022 | 20.06.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage zur Nutzung von Windenergie im Vorranggebiet für WEA Broderstorf (2/4) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt, dass der Erörterungstermin entfällt.Nr.AA-Nr.: 25/2022 | 20.06.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbständig anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) dar.
Über den Ausgang der Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des BImSchG entschieden.