Wesentliche Änderung der Leim- und Tränkharzanlage Wismar, Errichtung und Betrieb einer neuen Leim- und Tränkharzanlage auf dem noch unbebauten Grundstück nördlich der Bestandsanlage und Umbauten im Bestand, Bekanntmachung Änderungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 23.05.2022
Nr.B 24/22 | 23.05.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die LTPro GmbH (Sitz: Wismar) erhielt mit Datum vom 23.02.2022 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 05/22). Die Anlage wird im Industriegebiet Wismar Haffeld betrieben.Nr.B 24/22 | 23.05.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
1.Die mit Datum von 28.06.2021 beantragte Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Leimen und Tränkharzen durch
- Errichtung und Betrieb nachstehender Bauteile:
- BT13 Be- und Entladestation,
- BT14 Leim- und Tränkharzproduktion,
- BT15 Formox II und
- BT16 Kühltürme mit Wasseraufbereitung.
- Umbaumaßnahmen im Bestand (BT01, BT02, BT03, BT04, BT05):
- BT01:
- Stilllegung und Demontage des Harnstoffsilos R-SU-01
- Stilllegung und Demontage von Reaktoren inkl. Nebenanlagen
- Stilllegung Abluftwäscher (LEAS01-T001) und damit Änderung der Abluftführung
- Neubau Wasseraufbereitungsanlage inkl. Neubau eines Tanks außerhalb des BT01
- Neubau Dampfsystem
- Umwidmung von Lagertanks
- BT01:
- BT02
- Stilllegung und Demontage Kesselspeisewasser Entgaser Formox I (FO1E-E-8) und Kesselspeisewasserbehälter (FO1E-E-9)
- Stilllegung und Demontage Caustic soda pot 1 (LS-TN-01-S-TN-01)
- Tausch von Wärmetauscher, Dampferzeuger und Formoxreaktor aufgrund begrenzter Lebenszeit
- BT03:
- Stilllegung und Rückbau der Wasseraufbereitungsanlage und des Dampfsystems inkl. aller dazugehörigen Apparate
- Stilllegung und Entfernung des Notstromaggregates (NEA)
- BT04:
- Stilllegung und Abbau Kaltwassertank (U-CH-01). Dieser wird im BT14 zur Aufnahme der Produktionsabwässer neu aufgestellt.
- BT05:
- Modernisierung der Kühltürme durch Tausch der Kühlzellen der Formox I
- Rückbau der Kühlzellen der Leim- und Tränkharzproduktion
- Modernisierung der Kühlturmbecken der Formox I (U-CT-02 und U-CT-03) durch Abrundung der Ecken und Epoxidharz-Beschichtung
- Rückbau der Biozid-Tanks U-TB-01 und U-TB-02
- Errichtung und Betrieb eines Chlordioxidreaktors zur Biozidbehandlung
Durch diese baulichen und technischen Änderungen ändern sich die Produktionskapazitäten für Formaldehyd von 77.000 t/a auf 120.000 t/a und für Leim- und Tränkharze von 210.000 t/a auf 400.000 t/a sowie die Lagerkapazität für Formaldehyd auf 1.000 m3. Die Lagerkapazitäten für Methanol mit 22.990 m3 und für UFC mit 1.240 m3 bleiben unverändert.
Diese Genehmigung beinhaltet auch die angezeigte Stilllegung der in den Antragsunterlagen benannten Komponenten im Sinne von § 15 Abs. 3 BImSchG.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 S. 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, erhoben werden.
Die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts lautet:
- Herstellung von organischen Grundchemikalien
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 24.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall-Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Anlagen
Genehmigungsbescheid
Wasserrechtliche Erlaubnis
Anlage 1 zur Wasserrechtlichen Erlaubnis