Kind unzureichend gesichert im LKW befördert
Das Mädchen wäre bei einer Körpergröße von 133 cm nur mit einer Rückhalteeinrichtung in Form einer entsprechenden Sitzerhöhung ausreichend gesichert gewesen. Das war hier nicht der Fall. Der Kindsvater wurde durch die Polizei belehrt, er zeigte sich einsichtig. Beamte des Autobahnverkehrspolizeireviers Stolpe hatten den in Schleswig-Holstein zugelassenen Laster bei Neustadt-Glewe kontrolliert.