Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Milow VII), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Milow VII), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

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Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Milow VII), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 02.08.2021
Nr.B 39/21 | 02.08.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die eno energy GmbH (Sitz: Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) erhielt mit Datum vom 30. Juni 2021 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 16/21).



Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:



Die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) des Typs eno126 (STE) mit einer Nabenhöhe von 137 m und einer Nennleistung von 4,0 MW an nachfolgend genannten Standorten

19300 Milow, Gemarkung Deibow mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung: WKA 3A
Flur: 3
Flurstücke: 34/1
Rechtswert: 33269859
Hochwert: 5896854


19300 Milow, Gemarkung Milow mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung: WKA 14a
Flur: 3
Flurstücke: 113
Rechtswert: 33269988
Hochwert: 5898255


sowie einer Windkraftanlage (WKA) des Typs eno126 (STE) mit 137 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 4,8 MW am nachfolgend benannten Standort

19300 Milow, Gemarkung Deibow mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung: WKA 4A
Flur: 3
Flurstücke: 33/3
Rechtswert: 33269479
Hochwert: 5897070

wird erteilt.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 3. August 2021 bis einschließlich 16. August 2021 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.



Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Milow VII“



https://www.uvp-verbund.de/portal/



Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.



Rechtsbehelfsbelehrung:



Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.



[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.
Redaktion Maik Thomaß
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