Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Granzin

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Granzin

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Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Granzin, Gemarkung Herzberg (Granzin I und II), Bekanntmachung Online-Konsultation

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 22. Februar 2021
Nr.B 14/21 | 22.02.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die KWE New Energy GmbH (Seebadstraße 44 in 17207 Röbel/Müritz) plant die Errichtung und den Betrieb von insgesamt neun Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet 53/18 „Granzin“ in der Gemarkung Herzberg, Flur 1, Flurstücke 23/1, 30/1, 31, 32/36 und 43. Geplant sind insgesamt acht Anlagen vom Typ Vestas V162 – 5,6 MW mit einer Gesamthöhe von 250 m und eine Anlage vom Typ Vestas V150 – 5,6 MW mit einer Gesamthöhe von 244 m.

Die Anlagen sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2021 in Betrieb genommen werden.



Die neun WKA wurden auf folgende zwei Genehmigungsanträge aufgeteilt:

- Antrag I (WKA 1 - 8)

- Antrag II (WKA 9).



Anstelle des gem. § 10 Abs. 6 BImSchG für den 16.06.2020 geplanten und mit Bekanntmachung vom 02.06.2020 abgesagten Erörterungstermins wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 01.03.2021 bis 22.03.2021 durchgeführt.

Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 01.03.2021 über

die Internetseite des StALU WM

(http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/)

sowie über

das UVP Portal M-V (http://www.uvp-verbund.de/mv) unter den Suchbegriffen „WKA Granzin I“ sowie „WKA Granzin II“ zugänglich gemacht.

Die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.
Redaktion Maik Thomaß
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