Weiterhin Pflegeheime und Kita von Corona betroffen

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Maik Thomaß
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Weiterhin Pflegeheime und Kita von Corona betroffen

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Weiterhin Pflegeheime und Kita von Corona betroffen

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Die Infektionslage im Senioren- und Pflegeheim in Altentreptow hat sich in dieser zu Ende gehenden Woche beruhigt. Dort sind keine neuen Ansteckungen festgestellt worden. In dem ebenfalls von Corona-Fällen betroffenen Heim in Demmin konnte das Infektionsgeschehen bisher erfolgreich auf einen Bereich im Haus isoliert werden. In einem Neubrandenburger Senioren- und Pflegeheim bleibt die Lage jedoch noch angespannt. Dort sind am Donnerstag weitere Tests vorgenommen worden. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.
In einer Kita in Malchin sind 10 Erzieher positiv getestet worden. Deshalb muss die Einrichtung für 14 Tage geschlossen werden.

Täglich wurden bis zu 200 Abstriche vorgenommen – sowohl im Testzentrum als auch von den drei mobilen Abstrichteams. Die Wartezeit beim Abstrichzentrum in Neubrandenburg hat sich jetzt deutlich verkürzt. Teilweise mussten die Betroffenen 20 Minuten warten, für die meisten aber ging es schneller.

Auch Pflegeeinrichtungen und Apotheken können Corona-Tests vornehmen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Schnelltests, deren Ergebnis beispielsweise diejenigen brauchen, die Angehörige in einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung besuchen möchten, oder um Arbeitnehmer, die das Testergebnis ihrem Arbeitgeber vorlegen wollen. Positive Ergebnisse aus Schnelltests müssen jedoch durch einen Labortest (PCR-Test) bestätigt werden.

An dieser Stelle folgen noch einmal einige grundsätzliche Informationen für so genannte Kontaktpersonen:

Menschen, die nachweislich an Corona erkrankt sind, werden vom Gesundheitsamt betreut. Das geschieht telefonisch. Zugleich informiert das Gesundheitsamt diejenigen, die mit dem Erkrankten direkten Kontakt hatten. Das sind die so genannten Kontaktpersonen 1. Sie müssen sich in häusliche Quarantäne begeben, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Nur wenn die Kontaktpersonen Symptome der Erkrankung zeigen, dann werden sie sofort zum Test gebeten.

Familienmitglieder der Kontaktpersonen 1, mit denen sie in einem Haushalt leben, oder andere, mit denen sie Kontakt hatten, werden als Kontaktperson 2 bezeichnet. Diese müssen nicht in Quarantäne, und sie müssen auch nicht getestet werden.

Die Zweitimpfungen in Senioren- und Pflegeheimen sind seit Montag zügig vorgenommen worden. Insgesamt 739 Bewohner und Mitarbeiter hatten bis Donnerstagabend die Zweitimpfung bekommen. Im selben Zeitraum sind im Impfzentrum Trollenhagen 140 und im Impfzentrum Waren (Müritz) 133 Senioren erstmalig geimpft worden. Im Landkreis sind insgesamt bisher etwas mehr als 2,9 Prozent der Bevölkerung gegen Corona geimpft.

Im Zusammenhang mit der gestrigen Pressemitteilung zur 36. Allgemeinverfügung möchten wir ergänzen, dass es zur Gültigkeit in der Allgemeinverfügung heißt: „Der jederzeitige Widerruf gemäß § 49 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) bleibt vorbehalten.“

Der Landkreis muss entsprechend der Corona-Ampel mindestens 14 Tage lang ununterbrochen einen Inzidenzwert unter 150 haben, bevor er die festgelegten Maßnahmen lockern kann. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hatte erstmalig am Dienstag, den 26. Januar, einen Wert unter 150. Bei einer ununterbrochenen Inzidenz von unter 150 ist es also rein rechnerisch möglich, dass die Regeln der Allgemeinverfügung auch schon einige Tage vor dem 14.02.2021 widerrufen werden könnten. Das Infektionsgeschehen zu diesem Zeitpunkt wird aber für den Widerruf ausschlaggebend sein.
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Redaktion Maik Thomaß
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