Beschränkungen wegen Corona gelten in der Seenplatte bis zum 14.02.2021

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Maik Thomaß
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Beschränkungen wegen Corona gelten in der Seenplatte bis zum 14.02.2021

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Beschränkungen wegen Corona gelten in der Seenplatte bis zum 14.02.2021

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat die Allgemeinverfügung vom 10. Januar 2021 verlängert. Das heißt, alle bisherigen Regeln bleiben bis zum 14.02.2021 bestehen.
Die bekannt gemachte 36. Allgemeinverfügung ist vor allem im Zusammenhang mit der neugefassten Corona-Ampel des Landes Mecklenburg-Vorpommern notwendig geworden.

Diese neue Ampel stellt nunmehr auf einen Inzidenzwert von 150 ab. Diese Inzidenz muss 14 Tage ununterbrochen unterschritten werden, bevor die geltenden strengen Regeln widerrufen werden können. Weil eine dauerhafte Unterschreitung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bisher jedoch noch nicht zu verzeichnen ist und auch bis zum 31.01.2021 nicht erreicht werden kann, musste die Gültigkeit der bisherigen Allgemeinverfügung verlängert werden.

Der Termin 14.02.2021 ist identisch mit der Gültigkeit der Corona-Landesverordnung.
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Redaktion Maik Thomaß
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