SN: Landeshauptstadt Schwerin unterstützt Gastronomie
In Kooperation mit Schweriner Gastronomiebetreiber*innen hat die Stadtverwaltung einen kurzen Leitfaden erarbeitet, der die mögliche Gestaltung der Außenbereiche im Innenstadtgebiet darstellt. Der Leitfaden soll Wildwuchs vermeiden und klarstellen, was genehmigungs- und antragsfrei umgesetzt werden kann. „Wir möchten damit unsere Gastronomiebetriebe in dieser schwierigen Situation bestmöglich unterstützen. Und wir wollen gleichzeitig für alle Besucherinnen und Besucher der Innenstadt eine angenehme Atmosphäre schaffen. Nicht zuletzt ist die Stadt verpflichtet, auch dem Brand- und Denkmalschutz sowie den Verkehrsbelangen bestmöglich gerecht werden“, erläutert Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum den Hintergrund der getroffenen Absprachen.
Der Gestaltungs- und Sicherheitsleitfaden soll ein unbürokratisches Prozedere ohne Anträge und Genehmigungen gewährleisten. So wurde u.a. festgelegt, dass geschlossene Bauten wie etwa Zeltkonstruktionen gestattet sind, wenn das Erscheinungsbild und die brandschutzrechlichen Vorgaben gewahrt sind. Auch Windschutzwände, Markisen, mehrteilige Schutzpanele oder Wärmequellen, wie etwa elektrische Heizstrahler, können aufgestellt werden. Wochenmärkte haben bei der Nutzung öffentlicher Flächen allerdings Vorrang.
Vor dem Aufstellen ist eine Mitteilung an das Citymanagement der Landeshauptstadt Schwerin (E-Mail an: SPurtz@schwerin.de) jedoch zwingend vorgeschrieben. Sie sollte die angedachten Nutzungszeiten sowie eine Beschreibung und Bebilderung der geplanten Aufbauten enthalten, gern auch in Form einer Skizze oder eines Lageplans. Nach dieser Mitteilung folgt eine kurze verwaltungsinterne Klärung der Fachbelange. Ein Baugenehmigungsverfahren wäre somit in der Regel nicht nötig.
Downloads/Links:
Gestaltungs- und Sicherheitsleitfaden für außengastronomische Aufbauten
Quelle: schwerin.de