Errichtung und Betrieb eines LNG-Terminals im Überseehafen Rostock
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg nach § 21a 9. BImSchV
Nr.AA-Nr.: 48/2020 | 16.11.2020 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Gemäß § 21a der 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt:Nr.AA-Nr.: 48/2020 | 16.11.2020 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Mit Bescheid vom 26.10.2020 wurde der Rostock LNG GmbH (Elisabeth Str. 11, 40217 Düsseldorf) die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Umschlag von verflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Genehmigung nach § 4 BImSchG:
1. Auf Antrag vom 19.06.2019 wird der Rostock LNG GmbH die Genehmigung erteilt, in 18147 Rostock, Gemarkung Petersdorf, Flur 1, Flurstücke 77/165, 263, 264 und 251/16 eine Anlage zur Lagerung und Umschlag von verflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal) mit einer Gesamtlagerkapazität von 16.900 t mit den in Tabelle 1 genannten Betriebseinheiten zu errichten und zu betreiben.
Tabelle 1: Betriebseinheiten
Tabelle 2: Immissionsrichtwertanteile „nachts“
4. Diese Genehmigung erlischt, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Unanfechtbarkeit für die Antragstellerin bzw. Genehmigungsinhaberin nicht mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage begonnen worden ist.
5. Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung wird ab dem 17.11.2020 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Bei Nichtwahrnehmung der Einsichtnahme im Rahmen der Internetauslegung kann der Genehmigungsbescheid nach Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 0385-58867515 in der Zeit vom 17.11.2020 bis einschließlich 30.11.2020 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock
Mo: 8.00 – 16.00 Uhr
Di: 8.00 – 17.00 Uhr
Mi: 8.00 – 16.00 Uhr
Do: 8.00 – 17.00 Uhr
Fr: 8.00 – 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Dienststelle Rostock, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock zu erheben.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Bescheid bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim StALU MM unter der vorbezeichneten Adresse schriftlich oder elektronisch (poststelle@stalumm.mv-regierung.de) angefordert werden.
Hinweis:
In der Auslegungsstelle werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen im Amt im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher sind Terminvereinbarungen zwingend erforderlich.