Weitere Unterstützung für die Unternehmen existenziell wichtig

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Maik Thomaß
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Weitere Unterstützung für die Unternehmen existenziell wichtig

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Weitere Unterstützung für die Unternehmen existenziell wichtig

Schwerin - „Die enge Abstimmung zwischen Politik, Verwaltung und Wirtschaft hat sich bislang ausgezahlt. Trotz zahlreicher positiver Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern prägen Unsicherheit und Zukunftsängste in vielen Unternehmen das tägliche Bild. Insbesondere die Bereiche Tourismus, Handel und die Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft sprechen von einer eher unsicheren Zukunft. Klare und nachvollziehbare Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind deshalb nötig. Die für die Wirtschaft wichtigen Rahmenbedingungen sind verlässlich und zukunftsorientiert zu definieren. Zu vielen Regelungen und deren häufige Änderung ist mit Augenmaß zu begegnen“, so der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Siegbert Eisenach.
Das umfangreiche „Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“ findet die überwiegende Zustimmung der IHK zu Schwerin:

„Unter den schwierigen und sich ständig ändernden Bedingungen der Covid19-Pandemie hat die Landesregierung eine solide Arbeit geleistet und zahlreiche unterstützende Programme initiiert, die der Wirtschaft wirklich geholfen haben. Jetzt geht es darum, den heimischen Unternehmen weitere Hilfen zu gewähren, die vor allem schnell, verständlich und unbürokratisch sowie zukunftsorientiert greifen müssen. Die gegenwärtige Situation erfordert von den Unternehmen viel Kraft und darf nicht noch zusätzlich durch komplizierte Förderungen erschwert werden. Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern stehen der Landesregierung dabei gerne weiter beratend zur Seite. Ferner sind die IHKs mit ihren 85.000 zugehörigen Unternehmen erste Ansprechpartner für diese“, so Eisenach.

Die Soforthilfe und die Überbrückungshilfe II des Bundes zur anteiligen Finanzierung laufender betrieblicher Fixkosten von September bis Dezember 2020 wurde durch das Land MV durch weitere Programme ergänzt, da die Bundesmittel nicht ausreichend sind. So wurde der Anteil der erstattungsfähigen Fixkosten im Bereich der Personalkosten pauschal von 10 auf bis zu 20 Prozent erhöht. Dies begrüßt die IHK zu Schwerin ausdrücklich. Je kleiner die Unternehmen, desto höher der Anteil der Personalkosten.

„Brechen Aufträge weg, bleiben die Unternehmen auf den Fixkosten und Personalkosten sprichwörtlich sitzen“, so Eisenach. Dies gilt auch für die Tilgungs- und Leasingkosten. Hier fordert die IHK zu Schwerin Augenmaß. Zahlreiche Banken haben Tilgungsaussetzungen mit den Unternehmen vereinbart. „Wir erwarten von allen Wirtschaftspartnern eine Verständigung auf Augenhöhe. Aussetzungsvereinbarungen sind in der aktuellen Situation das Maß der Dinge“, so die IHK weiter.

„Dringend nötig ist in diesem Zusammenhang eine Perspektive über das Jahr 2020. Denn gerade im Zusammenhang mit möglichen Insolvenzen sehen die Unternehmen besorgt auf die damit einhergehenden Zahlungsausfälle ihrer Kunden“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer.

Da Tilgungen und der Tilgungsanteil von Leasingraten nicht zu den erstattungsfähigen Fixkosten gehören, wird das Land über das Landesförderinstitut vor allem Unternehmen helfen, bei denen diese Ausgaben einen besonders hohen Anteil an den fortlaufenden betrieblichen Ausgaben ausmachen, um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern.
Darüber hinaus wird das Land ein vielschichtiges Programm auflegen, über das Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft gesichert werden sollen. Dazu gehören:

· Die Absicherung von Traditionsveranstaltungen
· Der Neustart von Livespielstätten
· Anschaffungshilfen für technische Ausstattungen zur Verbesserung des Infektionsschutzes
· Absicherungen von überregional bedeutenden Musikfestivals
· Hilfen für Freilufttheater mit überregionaler Bedeutung.

Siegbert Eisenach: „Dieses Programmpaket ist begrüßenswert. Mecklenburg-Vorpommern definiert sich durch traditionelle Veranstaltungen. Diese sind Teil der Vermarktung nach innen und außen. Es gilt, das bislang erreichte zu erhalten und einen Neustart zu ermöglichen“. Die IHK zu Schwerin sieht diese Zielgruppe als stark betroffen: Sie verfügt kaum über Einnahmemöglichkeiten und verzeichnete drastische Umsatzeinbrüche. Hier ist es notwendig, die Programme ständig zeitnah an die sich verändernden Bedingungen anzupassen. Mit der sogenannten Positivliste muss zudem eine Doppelförderung ausgeschlossen werden, die möglicherweise durch den Kulturfonds gegeben ist.“ Durch die kulturelle Förderung soll Mecklenburg-Vorpommern auch für Fachkräfte, Studierende und Investoren attraktiver werden, um damit auch einen nachhaltigen Effekt für die wirtschaftliche Entwicklung zu geben.

Zu Beginn der Pandemie stand insbesondere die Sicherung der Liquidität unserer Unternehmen im Fokus. Über die sogenannte rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe wurden Einnahmeausfälle teilweise aufgefangen. Diese Hilfe soll für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten weitergeführt werden.

Mit der Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“ beteiligt sich das Land mit Festbeträgen an Sonderzahlungen, die Unternehmen ihren im Zeitraum April bis September 2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten gewähren. Die Verlängerung auf Ende März 2021 wird Seitens der Wirtschaft begrüßt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen auch in MV weiter an. Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit könnten deutliche konjunkturelle Belebungen erkennbar sein.

Für das Beherbergungsgewerbe hat das Land MV ein zusätzliches Investitionsprogramm für Modernisierungen aufgelegt. Hier besteht das erklärte Ziel, Voraussetzungen für eine bessere Klassifizierung des Betriebes zu erreichen. Ebenso werden Maßnahmen zur Steigerung von Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit gefördert. Die Fördersätze sind nach Größe der Beherbergungsbetriebe gestaffelt.

„Die Unterstützung für das Beherbergungsgewerbe ist zu begrüßen, wirft jedoch grundsätzlich die Frage auf, ob die Klein- und Kleinstunternehmen in der Lage sind, den Eigenanteil der Förderung überhaupt aufzubringen. Sinkende Umsätze schränken den Spielraum der Unternehmen erheblich ein. Anzudenken wäre eine mögliche Vorfinanzierung der Eigenanteile durch eine gesonderte Liquiditätsunterstützung“, so Eisenach.

Eisenach abschließend: „Nur mit Zuversicht und Optimismus können wir gemeinsam die momentane Krise erfolgreich bewältigen. Die letzten Konjunkturumfragen der Industrie- und Handelskammern in MV zeigen in eine positive Richtung, die trotz der momentanen Situation Hoffnung bietet.“
Redaktion Maik Thomaß
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