Winterdienst-Saison beginnt am 1. November 2020

Die Zugänge zu den Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung müssen so geräumt und abgestumpft werden, dass diese Straßenübergänge auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind. Vom Gehweg müssen die Verbindungen zu den jeweiligen Grundstückszugängen und ein Zugang zur Fahrbahn von Schnee geräumt und bei Glatteis gestreut sein.
„Lagern Sie den Schnee bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück. Auf keinen Fall sollte der Schnee auf die Fahrbahn geschoben werden“, unterstreicht der Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau Holger Matthäus. Streumaterial sollte sich jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer rechtzeitig beschaffen. Nur abstumpfende Materialien dürfen verwendet werden, da auftauende Stoffe auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind.
Die Schneeräum- und Streupflicht besteht von 7 Uhr bis 20 Uhr sowie an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen. Die Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter http://www.rostock.de/umweltamt nachzulesen ist. Hinweise und Beschwerden können über einen Eintrag in das Internetportal „Klarschiff-hro“ oder per E-Mail an die Adresse straßenreinigung@rostock.de übermittelt werden. Die Meldungen werden an die zuständigen Fachämter weitergeleitet und bearbeitet.
Quelle: rathaus.rostock.de